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   VGH Bayern, 15.02.2005 - 25 ZB 00.1906   

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https://dejure.org/2005,72734
VGH Bayern, 15.02.2005 - 25 ZB 00.1906 (https://dejure.org/2005,72734)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2005 - 25 ZB 00.1906 (https://dejure.org/2005,72734)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 25 ZB 00.1906 (https://dejure.org/2005,72734)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 1 ZB 08.3231

    Zu den Anforderungen an eine ein Bahngelände erfassende Vorkaufsrechtssatzung

    Das bayerische Landesrecht, das in Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO die Ausfertigung gemeindlicher Satzungen vorschreibt, verlangt nicht, dass die Ausfertigung auch die Legalität des Verfahrens bestätigt (BayVGH vom 15.2.2005 - 25 ZB 00.1906 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Das bayerische Landesrecht, das in Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO die Ausfertigung gemeindlicher Satzungen vorschreibt, verlangt nicht, dass die Ausfertigung auch die Legalität des Verfahrens bestätigt (BayVGH vom 15.2.2005 - 25 ZB 00.1906 - Juris mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 20.06.2005 - 25 N 04.1299

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Bekanntmachung, Ausfertigung, Originalurkunde,

    Unter den Senaten des Verwaltungsgerichtshofs besteht auch Einigkeit darüber, dass dies die Herstellung einer der Verkündung der Norm zugrundezulegenden Originalurkunde bedeutet und dass hierfür die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder seines Stellvertreters erforderlich ist (vgl. BayVGH - 1. Senat - vom 4.4.2003 BayVBl 2004, 23; vom 24.2.2004 Az. 1 ZB 04.276; - 14. Senat - vom 18.11.1991 BayVBl 1993, 146; -20. Senat- vom 10.10.2000 Az. 20 N 98.3701; - 23. Senat - vom 16.3.1990 BayVBl 1991, 23; vom 25.2.1993 BayVBl 1993, 530; - 25. Senat - vom 15.2.2005 Az. 25 ZB 00.1906; vom 21.2.2005 Az. 25 N 03.377; - 26. Senat - vom 23.7.1992 BayVBl 1993, 725).

    Die Ausfertigung, für die dem Senat übrigens der erwähnte Bestätigungsvermerk über den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung genügen würde (vgl. BayVGH vom 15.2.2005 Az. 25 ZB 00.1906), wurde damit erst nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde vom 5. Dezember 2003 hergestellt.

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Das bayerische Landesrecht, das in Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO die Ausfertigung gemeindlicher Satzungen vorschreibt, verlangt nicht, dass die Ausfertigung auch die Legalität des Verfahrens bestätigt (BayVGH vom 15.2.2005 - 25 ZB 00.1906 - Juris mit weiteren Nachweisen).
  • VerfGH Bayern, 23.02.2010 - 12-VII-09

    Überprüfung eines Bebauungsplans

    Der Bekanntmachung vom 17. Januar 2009 lag somit eine wirksame Ausfertigung mit eindeutig identifizierbarem Inhalt zugrunde (vgl. BayVGH vom 15.2.2005 Az. 25 ZB 00.1906).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2917

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Das bayerische Landesrecht, das in Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO die Ausfertigung gemeindlicher Satzungen vorschreibt, verlangt nicht, dass die Ausfertigung auch die Legalität des Verfahrens bestätigt (BayVGH vom 15.2.2005 - 25 ZB 00.1906 - Juris mit weiteren Nachweisen).
  • VG München, 08.04.2014 - M 2 K 12.4612

    Drittanfechtung Planfeststellung und Bewilligung für Wasserkraftanlage

    Dass der Inhalt amtlicher Bekanntmachungen in weiteren Publikationsorganen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, stellt eine zusätzliche Dienstleistung dar und ist rechtsstaatlich unbedenklich (BayVGH, B.v. 15.2.2005 - 25 ZB 00.1906 - juris Rn. 5).
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